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Glossar
Von A wie Antrag bis Z wie Zahnarzt – in unserem Glossar finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen. Tipp: Nutzen Sie die Volltextsuche rechts!
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In bestimmten Fällen leistet der Sozialhilfeträger Leistungen. Hierfür müssen Unterlagen vorgelegt werden, beispielsweise ein Einstufungsbescheid der Pflegekasse oder eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung der zuständen Kommune. Das jeweilig zuständige Sozialamt weist darauf hin, dass sich aus der Prüfung der genannten Unterlagen die Notwendigkeit zur Nachforderung weiterer Unterlagen ergeben kann.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Zur Aufnahme in Von-Broichhausen- oder St. Peter-Stift sind Unterlagen vorzulegen, u.a. Kopien von Vollmacht/Betreuungsurkunde, Rentenbescheid, ärztlicher Fragebogen und Kostenübernahme-Antrag. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Als einer der größten Arbeitgeber in Kempen ist das Thema Ausbildung junger Menschen für die Hospital-Stiftung von entscheidender Bedeutung. Motivierte Kräfte sind stets willkommen. Sowohl im Von-Broichhausen-Stift als auch im St. Peter-Stift werden examinierte Altenpfleger*innen ausgebildet. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft dauert drei Jahre. Die Ausbildung ist vielseitig. Neben der Tätigkeit in der stationären Pflege absolvieren die Auszubildenden Hospitanzen im Krankenhaus, im ambulanten Pflegedienst sowie in weiteren Stationen. Im Schnitt werden in den Seniorenheimen der Stiftung sechs Menschen pro Jahr über Ausbildung in den sozialen Beruf gebracht.
Wenn Sie Fragen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Kempen haben, sprechen Sie uns gerne an: Tel. 02152 2014-543 oder personalabteilung@stiftung-kempen.de.
Die vom Hausarzt oder behandelnden Arzt verordneten medizinischen Maßnahmen – Diagnostik und Therapie – werden in der Regel an das Pflegepersonal delegiert. Die Behandlungspflege muss vom Arzt schriftlich verordnet werden. Zudem müssen Bewohner*innen mit der Durchführung der ärztlich verordneten Maßnahmen einverstanden sein. Die dabei vom Pflegepersonal erbrachte Behandlungspflege ist Bestandteil des Vertrages für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Mit persönlichen Informationen geht die Hospital-Stiftung absolut vertraulich um. Es gibt einen eigens hierfür bestellten Datenschutzbeauftragten. Der/die Datenschutzbeauftragte nimmt gerne Anregungen, Hinweise und Wünsche entgegen unter datenschutzbeauftragter@stiftung-kempen.de. Diese Schweigepflicht ist für die Einrichtungen eine Selbstverständlichkeit. Wem in welchem Umfang Daten weitergegeben werden dürfen, ist gesetzlich geregelt und wird strikt eingehalten. Nur mit einer Erlaubnis der Bewohner*innen, Bevollmächtigten oder Betreuer*innen, die Daten weitergeben zu dürfen, können die Stifts-Verantwortlichen mit externen Partnern zusammenarbeiten. Dieses kann z. B. erforderlich sein zum Zweck der Sicherstellung der ärztlichen Behandlung oder zur Erstellung von Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die personenbezogenen Daten werden nur den Mitarbeiter*innen zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Menschen mit Demenz erfahren in den Kempener Senioren-Einrichtungen eine besonders liebevolle Betreuung. Unsere Einrichtungen sind offen, grundsätzlich kann jede(r) Bewohner*in Tag und Nacht das Stift verlassen und Besuch empfangen. Für dementiell erkrankte Bewohner*innen mit einer Hinlauftendenz stimmt die Einrichtungsleitung gemeinsam mit den Betroffenen und Angehörigen individuelle Maßnahmen ab.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Das hohe Niveau in Sachen kultureller Betreuung wäre ohne ehrenamtliche Mitarbeit von Menschen aus der Nachbarschaft nicht umsetzbar. Beim Fahrdienst, im Café, beim Gottesdienst, beim Ausflug, bei der Begleithunde-Therapie oder bei Feiern und Festen – das Prinzip der freiwillig helfenden Hände wird sowohl im Von-Broichhausen-Stift als auch im St. Peter-Stift gepflegt. Es entspricht der Tradition, aus der die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist gewachsen ist. Mit Ideen und Geldspenden bringt sich der Freundes- und Förderkreis Hospital zum Heiligen Geist Kempen (FFK) ein. So verdankt beispielsweise das St. Peter-Stift dem FFK die Mitfinanzierung einer gemütlichen Außen-Sitzecke. Ein Seniorenbus sowie einer mobilen Zahnarztpraxis kommt beiden Einrichtungen zugute. Über diese außerordentliche ehrenamtliche Unterstützung ist es den beiden Häusern möglich, Angebote und Leistungen vorzuhalten, die sich ansonsten dem Portfolio der staatlichen Förderung entziehen würden.
Die jeweils gültigen Entgeltvereinbarungen erhalten Interessent*innen während eines Beratungsgesprächs. Das Entgelt wird nach den Regelungen der Sozialgesetzgebung vereinbart. Die Entgelte sind für alle Bewohner nach einheitlichen Grundsätzen bemessen. Entgelte kommen in Frage für Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung, sowie für Investitionen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Sich die Schuhe schnüren, ein Glas Wasser in der Hand halten, die Tür aufhalten – solche Dinge fallen Senior*innen häufig schwer. Die Stabilisierung dieser alltäglichen Handgriffe ist im Von-Broichhausen-Stift und im St. Peter-Stift selbstverständlich. Die ergotherapeutische Betreuung in Kooperation mit einer Praxis ist von daher eine elementare Pflege-Säule. Sie vermittelt Sicherheit in die eigenen Fähigkeiten, der ältere Mensch fühlt sich wohl. Die Häuser haben daher die ganzheitliche individuelle Versorgung in allen ergotherapeutischen Sparten im Blick. Ob Sprachtherapie, Gedächtnistraining, physiotherapeutische Unterstützung, Sensibilisierung der Sinne oder Feinmotorik – all dies dient dem Zweck, Teilhabe und Lebensqualität zu ermöglichen und für die Senior*innen Freiräume zu schaffen, die sie produktiv und selbstbestimmt nutzen können.
Der Freundes- und Förderkreis Hospital zum Heiligen Geist Kempen (FFK) unterstützt die Hospital-Stiftung ideell wie materiell. Insbesondere schafft der FFK Dinge an, die sich die Senioren-Einrichtungen ansonsten nur schwerlich leisten könnten. Das positive ehrenamtliche Wirken des FFK trägt damit maßgeblich zum hohen Standard in Von-Broichhausen- und St. Peter-Stift bei. Darüber hinaus ist der Förderkreis ein wichtiges Bindesglied zwischen Bewohner*innen und Kempener Bürger*innen.
Das Thema Fortbildung ist insofern auch für die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist relevant, weil die Standards in der Pflege ständig auf dem Prüfstand sind und das jeweilige neue Wissen über Fortbildungen vermittelt und vertieft wird. Dies betrifft sowohl Schulungen im Bereich Expertenstandards als auch im Bereich Regelstandards.
Wenn Sie Fragen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Kempen haben, sprechen Sie uns gerne an: Tel. 02152 2014-543 oder personalabteilung@stiftung-kempen.de.
Das Freiwillige Soziale Jahr, kurz FSJ, ist ein Freiwilligendienst im sozialen Bereich. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben die Schule hinter sich und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet. Die Hospital-Stiftung setzt die Freiwilligen in den Bereichen Pflege und Haustechnik ein. Dies sowohl im Von-Broichhausen- als auch im St. Peter-Stift. Im Schnitt sind es 7 junge Menschen, die über das FSJ in den Einrichtungen ihre Erfahrungen machen und dazu beitragen, dass wichtige Dienste erledigt werden können. Im Schnitt kommt pro Haus und pro Wohnbereich ein FSJ’ler zum Einsatz.
Wenn Sie Fragen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Kempen haben, sprechen Sie uns gerne an: Tel. 02152 2014-543 oder personalabteilung@stiftung-kempen.de.
Sämtliche Leistungen und Angebote in den Kempener Senioren-Einrichtungen werden allen Geschlechtern in gleichem Umfang bereitgestellt. Eine gendergerechte Pflege entspricht dem Selbstverständnis der Hospital-Stiftung und ist im Leitbild verankert. Gendergerecht bedeutet auch die individuelle Ansprache, die sich im sprachlichen Miteinander ausdrücken sollte. Sollte dies einmal nicht der Fall oder ein Gender-Aspekt übersehen worden sein, bittet die Stiftungsleitung um entsprechende Hinweise.
siehe WTG-Aufsicht
Generell basiert die Pflegekonzeption in den Pflegeeinrichtungen auf dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Für Leistungen aufgrund eines besonders hohen Versorgungsbedarfes besteht ein gesonderter Anspruch auf Vergütung gegenüber den Krankenkassen. Die Leistungen werden nach den Wünschen der Bewohner*innen in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt vermittelt.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Zur nachhaltigen medizinischen Versorgung im St. Peter-Stift sowie im Von-Broichhausen-Stift gehört ein HNO-Bulletin. Ein Mediziner, der auf Erkrankungen an Hals, Nasen und Ohren spezialisiert ist, besucht regelmäßig und bei Bedarf die Bewohner*innen der Häuser. Im Fokus steht das Ohr. Senioren mit gutem Hörvermögen nehmen das Leben aktiver wahr. „Sich verständigen“ und „sich verständlich machen“ steigert die Lebensqualität und verhindert Vereinsamung. Das Säubern der Ohren und die Überprüfung der Hörgeräte sind selbstverständliche Dienste. Aber auch Infektionen der oberen Atemwege, eine Bronchitis, Nebenhöhlenentzündungen oder Schluckstörungen hat der Facharzt für Hals-Nasen-Ohren im Blick. Somit werden Entzündungsherde oder schlimmere Erkrankungen, etwa eine Lungenentzündung, bereits im Keim erstickt.
Der treue Gefährte des Menschen geht im St. Peter-Stift und im Von-Broichhausen-Stift ein und aus. Wenn der vierbeinige Freund im Stuhlkreis der Schwerstdementen, Schlaganfall-Patienten und Hochbetagten mit dem Schwanz wedelt, geht den Senior*innen das Herz auf. Ein Kreis von Ehrenamtler*innen und Hundetherapeut*innen besucht die Bewohner*innen in festen Abständen mit ihren Hunden. Auch in den Zimmern sind die Vierbeiner gern gesehene Gäste. Viele öffnen in Anwesenheit der menschenfreundlichen Gesellen nicht nur ihre Herzen, sondern auch die Münder werden redselig. Geschichten über die eigenen Haustiere rufen Erinnerungen wach. Die Verbindung Mensch-Tier überwindet jede Barriere. Dieser therapeutische Mehrwert wird in den beiden Häusern hochgehalten.
Beim Kreis Viersen ist die WTG-Aufsicht (früher Heimaufsicht) über die beiden Pflegeeinrichtungen Von-Broichhausen- und St. Peter-Stift angesiedelt. In enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde stimmen die Verantwortlichen in der Hospital-Stiftung jeden Schritt ab, der dem Wohl der älteren Menschen in den Kempener Senioren-Einrichtungen zugute kommt.
Neben der sozial-kulturellen Betreuung gibt es sowohl im St. Peter-Stift als auch im Von-Broichhausen-Stift eine sonntägliche Kulturreihe. Im Schnitt einmal im Monat treten Unterhaltungskünstler*innen, Chöre, Bands oder Ensembles in den Cafés der Stifte auf. Sie unterhalten nicht nur die Bewohner*innen, sondern sind auch bei Angehörigen, Mitarbeiter*innen, Ehrenamtler*innen und kulturinteressierten Kempener*innen beliebt. Die Sonntagsreihe hat sich zu einer schönen Tradition entwickelt. Bei Kaffee und Kuchen genießen die Besucher*innen anspruchsvolle Unterhaltung aus der Welt der Musen. Die Register Musik, Theater, Kleinkunst und Literatur werden gezogen. Meist sind es Künstler*innen aus Kempen, die auftreten. Ebenso beliebt ist die Ausstellungsreihe, die Flure, Foyer und Café mit expressiven Bildern, augenzwinkernden Illustrationen oder legendären Plakaten bestückt.
Die Kurzzeitpflege ist eine der herausragenden Leistungen im Von-Broichhausen-Stift. Sieben Plätze werden am Heyerdrink angeboten. Kurzzeitpflege bedeutet Entlastung für pflegende Angehörige und ein Tapetenwechsel für Pflegebedürftige. Es kann Situationen geben, in denen der Pflegebedürftige vorübergehend nicht zuhause versorgt werden kann. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege vor. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll.
Pflege von Senior*innen in einer Einrichtung wie Von-Broichhausen-Stift oder St. Peter-Stift bedeutet für die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist, den älteren Menschen den Herbst ihres Lebens so angenehm wie möglich zu gestalten. Beide Stifte bieten vollstationäre Pflege auf einem hohen Niveau und mit differenziertem Leistungs-Portfolio an. Die Senior*innen sollen selbstbestimmt in geistiger und körperlicher Frische einen schönen Lebensabend verbringen. Dieses Ziel bestimmt den Pflege-Service. Die Angehörigen und Freunde werden eingebunden. Alle Menschen werden gleich behandelt – egal ob körperliche Gebrechen, Handicaps, Herkunft, Glaube, Geschlecht etc. Über zusätzliche Angebote werden Impulse gesetzt. Die Top Ten unserer Angebote sind individuelle Betreuung und Pflege; abwechslungsreiche Küche; Ergotherapie; regelmäßige zahnärztliche Versorgung im Haus; regelmäßige HNO-Versorgung im Haus; sonstige therapeutische Angebote (Logopädie, Physiotherapie, Medikamentenversorgung etc.); regelmäßige wechselnde Angebote für die Tagesgestaltung; Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, jahreszeitlichen Festen und Ausstellungen; Tagesausflüge, Spaziergänge; seelsorgerische Begleitung und Gottesdienste in der Hauskapelle. Darüber hinaus bietet das Von-Broichhausen-Stift Kurzzeitpflege, das St. Peter-Stift „Wohnen mit Service“. Seit 2009 verfügt die Stiftung auch über eine Senioren-Wohngemeinschaft, die Villa Basels. Das Haus mit 20 Wohnungen zwischen 45 und 70 Quadratmetern befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum St. Peter-Stift.
Die Einrichtungen der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist haben sich auf freiwilliger Basis ein Leitbild verordnet. Hierzu gehört u.a., dass sich die angebotenen Dienste aus dem christlichen Menschenbild begründen. In der Präambel des Leitbildes heißt es wörtlich: Wir verstehen jeden Menschen als von Gott gewolltes Geschöpf – ungeachtet seiner Herkunft, Konfession, Hautfarbe, Bildung und Leistung. Wir nehmen den Menschen in seiner Ganzheit mit seinen Begabungen, seiner Entwicklung und seiner Veränderungsfähigkeit als einzigartig an und verpflichten uns, ihn vorurteilsfrei zu achten, zu schützen und helfend zu begleiten. Unverzichtbar sind dafür: Kompetenz, Teamgeist, Freude, Respekt und Achtung vor dem Nächsten.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Die Einrichtungen tragen dafür Sorge, dass Bewohner*innen ihre ärztlich verordneten Medikamente erhalten bzw. einnehmen. Die Medikamente werden im Rahmen des Diagnose- und Therapieplanes durch den behandelnden Arzt angeordnet und rezeptiert. Das Medikament ist Eigentum der Bewohner*innen. Nachdem der Arzt Medikamente verordnet hat, werden diese durch die Einrichtung beschafft. Zur Sicherstellung des hohen fachlichen Standards arbeiten die Einrichtungen mit einer örtlichen Apotheke zusammen. Dadurch ist die Medikamenten-Sicherheit gewährleistet. Die Medikamente werden durch die Einrichtungen personenbezogen verwaltet und regelmäßig auf Verfallsdatum etc. geprüft.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
In Angelegenheiten der Einrichtungen wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung haben die Bewohner*innen ein Mitwirkungsrecht. Ziel ist es, dass die Angebote den speziellen Bedürfnissen entsprechen. Gemäß dem gültigen Wohn- und Teilhabegesetz NRW gibt es in den Kempener Einrichtungen einen Nutzerbeirat, der Ansprechpartner für alle oben genannten Punkte ist. Dieser Nutzberbeirat wird von den Bewohner*innen gewählt.
Bewohner*innen können in Absprache ihr eigenes Mobiliar in ihr neues Heim integrieren. Der Wohnraum kann nach eigenen Bedürfnissen und Wünschen gestaltet werden. Unsere Hauswirtschaftsleitung bzw. Pflegedienstleitung berät Sie gerne.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Das ist bei Senior*innen ein häufig unterschätztes Thema. Probleme wie Entzündungen, Karies oder Zahnbetterkrankungen sind bei Menschen im dritten Lebensabschnitt nicht selten. Ältere Menschen haben heutzutage noch viele eigene Zähne oder technisch aufwändigen Zahnersatz. Damit wird die Pflege der Zähne und der Prothesen zu einer Herausforderung. Das St. Peter-Stift und das Von-Broichhausen-Stift bieten seit 2018 den Service einer mobilen Zahnarztpraxis inklusive einer hochmodernen Röntgenanlage an. Das heißt, eine Zahnärztin kommt in regelmäßigen Abständen ins Haus, schaut sich vorsorglich die Zähne bzw. Prothesen an und führt bei Bedarf eine röntgengestützte Diagnose durch. Für die Bewohner*innen bedeutet dies: zügige Behandlung, kein Stress, schneller schmerzfrei und eine spürbar verbesserte prothetische Versorgung.
Pflege von Senioren in einer Einrichtung wie Von-Broichhausen-Stift oder St. Peter-Stift bedeutet für die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist, den älteren Menschen den Herbst ihres Lebens so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Senior*innen sollen selbstbestimmt in geistiger und körperlicher Frische einen schönen Lebensabend verbringen. Dieses Ziel bestimmt den Pflege-Service. Die Angehörigen und Freunde werden eingebunden. Die Mitarbeiter*innen gehen gerne mit Senior*innen um. Alle Menschen werden gleich behandelt – egal ob körperliche Gebrechen, Handicaps, Herkunft, Glaube, Geschlecht etc. Über zusätzliche Angebote werden Impulse gesetzt. Zu guter Pflege gehört auch das Lachen und das Weinen, das Sprechen und die Geselligkeit sowie das gemeinsame Erleben.
Die Pflegesätze bestimmen die Einrichtungen nicht selbst, sie werden mit den Pflegekassen und Sozialversicherungsträgern vereinbart. Die Pflegesätze entnehmen Sie bitte den Anhängen „Leistungsbeschreibung“ „Leistungsbeschreibungen“
Das Pflegewohngeld wird nach den Voraussetzungen des Alten- und Pflegegesetzes NRW und seiner Durchführungsverordnung gewährt. Voraussetzung ist zunächst, dass Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihres nicht getrennt lebenden Ehepartners, eingetragenen Lebenspartners oder der mit Ihnen in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft lebenden Person ganz oder teilweise nicht ausreicht, um die Investitionskosten zu tragen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist werden Praktikant*innen für die Segmente Pflege, Hauswirtschaft, Haustechnik und Sozialer Dienst beschäftigt. Schüler*innen und Student*innen nehmen die Angebote als willkommene Gelegenheit gerne in Anspruch, erste Berufserfahrungen zu machen und sich mit den sozialen Begebenheiten im Seniorenbereich vertraut zu machen. Für Schüler*innen ist dabei ein Tagespraktikum ebenso beliebt wie ein mehrwöchiges Praktikum. Im Zuge der Praktika bekommen die jungen Menschen auch Einblick in Bereiche wie Personalabteilung, sozial-kulturelle Betreuung sowie das große Gebiet der Pflege. Die Praktikant*innen werden bei der Stiftung an die Hand genommen, erfahrene Mitarbeiter*innen vermitteln ihnen Wissen und einen Zugang in ein spannendes Berufsfeld, das Fleiß, Flexibilität, Geschicklichkeit und Freude am Umgang mit Menschen erfordert.
Wenn Sie Fragen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Kempen haben, sprechen Sie uns gerne an: Tel. 02152 2014-543 oder personalabteilung@stiftung-kempen.de.
Weitere Informationen auf unserer Karriere-Homepage: https://stiftung-kempen.sucht-sie.de
Sowohl das St. Peter-Stift als auch das Von-Broichhausen-Stift bekommen bei den unangemeldeten Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und der WTG-Aufsicht des Kreises Viersen seit Jahren gleichbleibend gute Bewertungen in den drei einschlägigen Sparten Pflege, medizinische Versorgung und Betreuung. Auch bei den Parametern Umgang mit demenzkranken Bewohner*innen, soziale Betreuung und Verpflegung, Wohnen und Hygiene werden den Häusern regelmäßig Bestnoten attestiert. Im jeweiligen Transparenzbericht kann der/die Interessierte bei den Pflegekassen und im Prüfbericht des Hauses nachlesen, dass die Kempener Stifte höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. Im installierten Beschwerde-Management werden Anregungen und Kritik nicht nur dokumentiert, sondern auch akribisch aufgearbeitet.
Sowohl das St. Peter-Stift als auch das Von-Broichhausen-Stift bekommen bei den unangemeldeten Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und der WTG-Aufsicht des Kreises Viersen seit Jahren gleichbleibend gute Bewertungen in den drei einschlägigen Sparten Pflege, medizinische Versorgung und Betreuung. Auch bei den Parametern Umgang mit demenzkranken Bewohner*innen, soziale Betreuung und Verpflegung, Wohnen und Hygiene werden den Häusern regelmäßig Bestnoten attestiert. Im jeweiligen Transparenzbericht kann der/die Interessierte bei den Pflegekassen und im Prüfbericht des Hauses nachlesen, dass die Kempener Stifte höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. Im installierten Beschwerde-Management werden Anregungen und Kritik nicht nur dokumentiert, sondern auch akribisch aufgearbeitet.
In der Sozial-kulturellen Betreuung (SKB) finden die Bewohner*innen, die Mieter*innen, die Angehörig*innen, die Bevollmächtigten oder die Betreuer*innen neben dem Pflegepersonal Ansprechpartner*innen für alle Fragen und Sorgen, die sich in der neuen Lebenssituation ergeben. Die Ansprechpartner*innen bieten persönliche Beratung und Gespräche, aber auch Gruppenangebote an. Sie laden die Senior*innen ein, sich bei Sport, Spiel und gemeinschaftlichen Unternehmungen wie Sommerfest, Karnevalsfeiern, Bingo, Ausstellungen etc. geistig und körperlich zu betätigen. Sozial-kulturelle Betreuung meint, den Lebensalltag der Bewohner*innen sowohl im Von-Broichhausen-Stift als auch im St. Peter-Stift abwechslungsreich zu gestalten. Das kann ein Spaziergang durch den schönen Innengarten sein, ein Plausch auf einer der zahlreichen Sitzbänke im Freien, das Backen des Lieblingskuchens oder ein Abstecher zum nahen Grünzug. Die sozial-kulturelle Betreuung hat im Blick, die Häuser zu öffnen und Begegnungen zu ermöglichen. Das können Vereine, Schulen, Kindergärten, andere Senioren-Einrichtungen oder Nachbarschaften sein.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Sozialhilfe kann gewährt werden, wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld sowie Ihr bzw. das von Ihrem Ehepartner einzusetzende Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Geschützt ist dabei ein Geldbetrag in einer bestimmten Höhe.
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Der Schwerkranke / Sterbende soll in seiner letzten Lebensphase möglichst schmerzfrei sein und unter Achtung der Persönlichkeit in Würde sterben können. Er wird in dieser Lebensphase begleitet. Hierbei kooperieren die Einrichtungen mit zwei amubulanten Hospizdiensten. Es werden alle medizinischen und pflegerischen Maßnahmen ausgeschöpft, die eine Erleichterung des Zustandes ermöglichen. Die individuellen Wünsche und Bedürfnisse werden dabei respektiert. Schwerkranke / Sterbende, die sich aufgrund einer Notsituation im Krankenhaus aufhalten müssen, können nach ärztlicher Absprache auf Wunsch in der gewohnten Umgebung in unseren Einrichtungen gepflegt und begleitet werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Mit ihrer Speisenversorgung gewährleisten die Senioren-Einrichtungen eine vielfältige, bedarfsgerechte und ernährungsphysiologisch hochwertige Verpflegung. Eine Ernährungsberatung ist möglich. Die Mahlzeiten werden in einladenden, hellen und freundlich eingerichteten Wohnbereichen serviert. Zwischenmahlzeiten werden nach Wunsch und Bedarf gereicht. Auf Wunsch können die Mahlzeiten in den Zimmern eingenommen werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.
Als Mitarbeiter*in der Hospital-Stiftung werden Pflegefachkräfte zu Praxisanleitern weitergebildet. Der Arbeitgeber Stiftung fordert seine Arbeitnehmer*innen nicht nur, sondern er fördert sie in beträchtlichem Umfang. Die Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter*in dient dem Zweck, Altenpflegeschüler*innen zu betreuen oder vergleichbare Führungsaufgaben zu übernehmen. Die Weiterbildung geschieht extern und berufsbegleitend. Darüber hinaus wird sowohl für die Sparte Wohnbereich als auch für die Pflegedienstleitung eine interne und berufsbegleitende Weiterbildung angeboten. Auch diese Förderung befähigt die betreffenden Mitarbeiter*innen, noch mehr Verantwortung zu übernehmen und ihre Ideen zum Wohl der anvertrauten Senior*innen umzusetzen.
Wenn Sie Fragen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Kempen haben, sprechen Sie uns gerne an: Tel. 02152 2014-543 oder personalabteilung@stiftung-kempen.de.
Dieses Gesetz, kurz WBVG, normiert die zivilrechtlichen Fragen für Heim- und Pflegeverträge. Das WBVg gibt es seit 2009. Das Gesetz beinhaltet heimrechtliche Regelungen, z.B. Mindestausstattung baulicher und personeller Art. Das WBVG schreibt sozusagen die Transparenz im Leistungsbereich fest und dient dem Verbraucherschutz. Weitere Gesetze und Verordnungen, die für die stationäre Seniorenbetreuung von Relevanz sind, sind u.a. das Wohnteilhabegesetz oder die Heimmitwirkungsverordnung. Detaillierte Auskunft gibt gerne die Verwaltung der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist.
Das St. Peter-Stift bietet 26 Plätze im Bereich „Wohnen mit Service“. Dieses Angebot bedeutet, dass die älteren Menschen in ihren eigenen vier Wänden nach persönlichen Ansprüchen leben und gleichzeitig auf den umfassenden Service der Pflegeeinrichtung vertrauen dürfen. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich nicht um Pflege-Appartements handelt.
Die attraktiven und zeitgemäß eingerichteten Wohnungen im ruhigen Wohngebiet an der Auguste-Tibus-Straße 9 im Kempener Süden sind zwischen 38 und 52 Quadratmeter groß. Sie sind komplett barrierefrei und behindertenfreundlich. Die Appartements haben hochwertige Bodenbeläge, integrierte Küchenzeilen und Badezimmer, die mit Stützgriff-Vorrichtungen und einer ebenerdigen Dusche ausgestattet sind. Durch „Wohnen mit Service“ bleiben die Senior*innen im Alter selbstständig, führen ihren eigenen Haushalt, bewahren die persönliche Privatsphäre und leben mit den liebgewonnenen Gewohnheiten.
Beim Kreis Viersen ist die WTG-Aufsicht (früher Heimaufsicht) über die beiden Pflegeeinrichtungen Von-Broichhausen- und St. Peter-Stift angesiedelt. WTG steht für Wohn- und Teilhabegesetz. Die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist arbeitet mit dem Kreis Viersen im guten Einvernehmen zusammen. Ziel ist immer, dass sich die anvertrauten Menschen im Von-Broichhausen- sowie im St. Peter-Stift wohlfühlen. Sie sollen unter gesicherten Rahmenbedingungen den Herbst ihres Lebens genießen können.
siehe Mundgesundheit
Das Pflegewohngeld beantragen wir gerne für Sie. Für die Gewährung von Pflegewohngeld für Pflegebedürftige nach Alten- und Pflegegesetz NRW bedürfen wir der Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. eines/r gesetzlichen Vertreter*in. Wer Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz – Pflegewohngeld – beantragt, benötigt eine Zustimmungserklärung.
Das entsprechende Formular finden Sie in der Rubrik „Leistungsbeschreibungen“.